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FAQ Corona: Sie fragen - wir antworten.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind veraltet und werden baldmöglichst aktualisiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei dringenden Fragen schreiben sie uns gerne eine E-Mail.

 

 

Ihre Fragen zu Ferienhausbuchungen und Reisen nach Süditalien während der Pandemie

Ich möchte eine Reise nach Italien buchen. Was muss ich bei der Einreise beachten?

Für Reisen nach Italien gelten ab dem 16.12.2021 folgende Regelungen:

Vollständig geimpfte und genesene Personen benötigen für die Einreise neben dem Nachweis über die Impfung oder die Genesung einen negativen Corona-Test. Ein Antigen-Test (Schnelltest) ist ausreichend, darf jedoch nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test hingegen darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Ab dem 01.02.2022 wird die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 6 Monate beschränkt.

Ungeimpfte Reisende benötigen ebenfalls einen negativen Corona-Test bei der Einreise. Zusätzlich müssen sich diese Personen nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Diese kann nur mit einem nochmaligen Test beendet werden.

Für Kinder unter 6 Jahren gelten die o.g. Regelungen nicht.

Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus müssen alle Reisenden vor der Einreise zudem online eine Einreiseerklärung ausfüllen.

Über fortlaufende und evtl. kurzfristige Änderungen informiert das Auswärtige Amt.

Brauche ich für die Anmietung einer Unterkunft in Italien ein Covid-Zertifikat?

Aktuell benötigt man für die Übernachtung in angemieteten Häusern, Wohnungen und Gästezimmern den sogenannten „Green Pass“. Der „Green Pass“ (in Deutschland 3G) ist der Nachweis der vollständigen Impfung, des Genesenenstatus oder eines aktuellen negativen Coronatests.

Impfnachweise werden in Italien oft digital überprüft. Am einfachsten ist dafür die Nutzung der europäischen Cov-Pass-App, in die Sie Ihr Zertifikat hochladen. Ggf. reicht auch die deutsche Corona-Warn-App aus, wenn Sie Ihr Zertifikat darin hochgeladen haben.

Welche Einschränkungen bestehen vor Ort?

Die einzelnen Regionen Italiens werden nach wie vor in die Farben Rot, Orange, Gelb und Weiß eingeteilt. Ausschlaggebend dafür sind die lokalen Infektionszahlen und die Situation der Krankenhäuser.

Unabhängig davon benötigt man in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens den „Green Pass“ (siehe vorhergehender Punkt) oder den „Super Green Pass“ (in Deutschland 2G).

Der einfache „Green Pass“ ist ausreichend für alle Beherbergungsbetriebe und evtl. angeschlossene Restaurants und Bars (nur für Gäste der entsprechenden Einrichtung).

Der „Super Green Pass“ wird hingegen benötigt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und Taxi, beim Besuch von Restaurants und anderweiten Lokalen. Dies gilt auch für die Außenbereiche der Lokale. Ebenfalls der Zutritt zu Museen, Theatern und kulturellen Einrichtungen ist nur mit dem „Super Green Pass“ gestattet.

Diskotheken sind nach wie vor in Italien geschlossen.

Welche Stornierungsmöglichkeiten habe ich aufgrund der Corona-Pandemie?

Eine reguläre Stornierung Ihre Buchung ist jederzeit möglich. Insofern sich bzgl. der Einreise und des Aufenthaltes vor Ort keine behördlichen Einschränkungen ergeben, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß unserer AGB.

Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist nur dann möglich, wenn die von Ihnen gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann. Dies geschieht zum Bsp., wenn Einreiseverbote nach Italien oder in die Ferienregion sowie lokale Beherbergungsverbote ausgesprochen werden. Zum Zeitpunkt der Stornierung muss eines der genannten Ereignisse zweifelsohne bestehen. D.h. ein entsprechender Beschluss der italienischen Behörden muss vorliegen, der Ihren Reisezeitraum konkret betrifft.


Mein Flug / meine Zugverbindung wurde annulliert. Welche Möglichkeiten habe ich in Bezug auf meine Buchung bei Cilentano?

Die Anreise und deren Organisation erfolgt eigenverantwortlich. Sie ist daher nicht Teil der von uns angebotenen Leistungen. Evtl. kann die Buchung Ihrer Ferienunterkunft in Rücksprache mit dem Vermieter und unter bestimmten Bedingungen verschoben werden. Sie sind in diesem Fall jedoch ausdrücklich auf die Kulanz Ihres Vermieters in Süditalien angewiesen. Wird keine Kulanz gewährt, muss die Buchung regulär storniert werden.

Zu den Stornobedingungen

Ich habe die Anzahlung für meine Buchung bereits geleistet. Nun bin ich unsicher, ob ich meine Reise wirklich antreten kann. Muss ich meine Restzahlung dennoch leisten?

Wurde die Buchung von Ihnen nicht vor der Fälligkeit der Restzahlung storniert, muss diese gemäß unseren AGB fristgerecht geleistet werden. Sollte auch nach Aufforderung unsererseits kein Zahlungseingang festgestellt werden können, müssen wir die Buchung gemäß unseren AGB stornieren und Ihnen dafür entsprechend Gebühren in Rechnung stellen.

Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig bei uns, wenn Zweifel und Unsicherheiten Ihrerseits bestehen.

Mein Urlaubsort wurde von meinem Heimatland zum Hochrisiko – oder Virusvariantengebiet erklärt. Ich bin nicht geimpft und müsste mich bei der Rückreise darum in Quarantäne begeben. Kann ich kostenfrei von der Buchung zurücktreten?

Kann der Vermieter die von Ihnen gebuchte Leistung, sprich die Unterkunft, bereitstellen, berechtigt das den Gast in diesem Fall nicht zum kostenfreien Rücktritt.

Hinweis: Vollständig geimpfte und genesene Reisende müssen in solchen Fällen in der Regel keine Quarantäne absolvieren.

Was passiert, wenn ich im Urlaub an Covid-19 erkranke?

Wird bei Ihnen eine Corona-Infektion nachgewiesen, werden die identischen Mechanismen in Gang gesetzt, wie man sie von zu Hause kennt: das Gesundheitsamt wird informiert und Sie müssen sich in Ihrem Urlaubsort in häusliche Quarantäne begeben. In jedem Fall gelten die italienischen Quarantänebestimmungen.

Unser Tipp: Sichern Sie sich gegen diesen Fall über eine Reiseversicherung ab.

Kann ich mich gegen Corona versichern?

Ja! Setzen Sie dabei auf Anbieter, die auch eine sogenannte „Corona-Option“ anbieten. Dazu zählen zum Bsp. die HanseMerkur Versicherung, die Allianz oder ERGO. Der Versicherungsschutz sollte spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Basierend auf unseren Erfahrungen aus der ersten „Corona-Saison“ sollten insbesondere folgende Fälle versichert sein:

  • Ein Reiseteilnehmer erkrankt an Covid-19. Krankheiten, die als Pandemie eingestuft sind, sind in der Regel nicht versichert. Darum ist der Corona-Zusatz wichtig.
  • Sie erkranken im Urlaub und für Sie und Ihre Reisebegleitung wird Quarantäne angeordnet. Die Versicherung sollte die Kosten für den ungewollten verlängerten Aufenthalt übernehmen.
  • Vor Ihrer Anreise wird Ihnen zu Hause behördlich eine Quarantäne angeordnet.

Details zu den genannten Versicherern und dem jeweiligen Corona-Zusatzschutz:

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.01.2022.